11. Was sagt ihnen die Nachwirkung des KVs? Was ist der kv-freie Raum?
Ein KV kann gekündigt werden (3 Monate KDG Frist, Schriftform) oder befristet abgeschlossen werden. Die Nachwirkung regelt, wie sich dies auf die AN auswirkt. Der KV bleibt so lange für den AN aufrecht, bis ein neuer KV wirksam wird oder eine neue EV abgeschlossen wird.
Nach einer KV Kündigung, ohne Neuabschluss entsteht der kv-freie Raum, für den diese Grundsätze gelten
a) mit AN, die nach dem Ablauf des KV eintreten, kann jede Vereinbarung ausgemacht werden, auch Schlechterstellung im Vergleich zum früheren KV Gehalt (der alte KV kann aber für die Ortüblichkeit herangezogen werden - will man das nicht, muss das extra vereinbart werden (z.B. keine SZ auszahlen)
b) AN, die vor Ablauf des KVs eingetreten sind, unterliegen der Nachwirkung und der alte KV besteht weiterhin. Auch für diese kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die bestimmte Recht aus dem alten KV abdingt - erst nach Ablauf des KVs und mit Zustimmung des AN möglich.
4. Welche Bedeutung hat der Geltungsbereich des KVs?
a) der persönliche Geltungsbereich: bestimmt, welche AN unter den KV fallen (Ausnahme GF/Vorstände) = ARB, ANG, k/g Lehrlinge, Ferialpraktikanten
b) der fachliche Geltungsbereich: richtet sich nach den Bereichen oder Geschäftszweigen, die der Geltung des KV unterliegen
c) der räumliche Geltungsbereich: ergibt sich aus dem Gebiet, für welches der KV gilt (gesamtes Bundesgebiet oder einzelne Bundesländer)
Die Hinterlegung und Kundmachung eines KVs
Nach Abschluss muss der KV von den AN Vertretern beim BM für soziale Verwaltung hinterlegt werden, dieses muss innerhalb einer Woche eine Einschaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung machen Der AG muss binnen 3 Tage nach Kundmachung den KV an einer zugänglichen Stelle auslegen (wenn nicht, kein Einfluss auf KV Wirksamkeit). Nach der Kundmachung muss allen ASGs der KV übermittelt werden (Landes- und Kreisgerichte, sowie ASG in Wien)