5. Das Wild 6. Die Jagdausübung
Wie ist der Abschussplan zu gestalten?
Jeder Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet für
bis 31.03. der Bezirksverwaltungsbehörde einen Abschussplan vorzulegen.
Welche Verbote gelten für das Federwild?
4-7 gelten nicht für Fasan, Rebhuhn und Ringeltaube, sofern diese rechtmäßig erworben worden sind.
Welchen Personen ist die Jagdkarte zu entziehen?
Die Ausstellung einer Jagdkarte ist Personen zu verweigern,
Welches Ziel hat der Jagdausübungsberechtigte anzustreben, welche Interessen und Grundsätze zu beachtenn?
Der Jagdausübungsberechtigte hat das Wild zu hegen und die Entwicklung oder Erhaltung eines artenreichen, gesunden und qualitativ hochstehenden Wildbestandes anzustreben.
Er hat bei der Erfüllung des Hegeauftrages und bei der Jagd die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen und jede Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen zu vermeiden.
Er hat die Jagd weidgerecht auszuüben und für einen geordneten Jagdbetrieb zu sorgen.
Die Jagd kann auch in Form der Beizjagd und der Hüttenjagd ausgeübt werden.
Wie sind Greifvögel und andere Federwildarten geschützt?
Horstbäume und Horstplätze von Greifvögeln und anderen Federwildarten dürfen nicht beschädigt, verändert oder beunruhigt werden.
Stockente, Fasan und Ringeltaube, sowie aus ihnen gewonnene Erzeugnisse dürfen verkauft und zum Verkauf befördert werden, sofern sie rechtmäßig erworben worden sind.
Wie kann der Nachweis einer jagdlichen Eignung erbracht werden?
Welche Voraussetzungen sind für die Erlangung einer Jagdkarte erforderlich?
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Jagdgastkarten gültig?
Jagdgastkarten müssen:
Jagdgastkarten sind, gerechnet vom Zeitpunkt der Ausfolgung an den Jagdgast
Wie kann der Abschuss von Wild überprüft und beeinflusst werden?
1) Der Jagdausübungsberechtigte muss eine Abschussliste führen
2. Verpflichtung zum Nachweis von Abschüssen gegenüber dem Verpächter
3. Durch die vorrangige Bejagung bestimmter Wildstücke
4. Durch die Hegeschau - von Amts wegen, öffentlich
Welche Bedeutung haben Schuss- und Schonzeiten im Rahmen der Schonvorschriften?
Für die jagdbaren Tiere (Wild) sind unter Bedachtnahmen auf die Arterhaltung, die Erfordernisse von Land- und Forstwirtschaft und der Brut- und Nist- und Aufzuchtzeit der Federwildarten in der NÖ JVO Schuss und Schonzeiten festgesetzt.
Zeiten die außerhalb der Schusszeiten liegen sind Schonzeiten.
Jagdbare Tiere, für die keine Schusszeiten festgelegt wurden, sind ganzjährig geschont.
Die aktuellen Schuss und Schonzeiten sind der jährlich vom NÖ LJV veröffentlichten Tabelle zu entnehmen.
Dürfen Eier des Federwildes verkauft werden?
Eier des Federwildes dürfen nur zum Zweck der künstlichen Aufzucht nach Erteilung einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde verkauft werden.
Wann sind Jagdgastkarten zu verweigern?
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat längstens für die Dauer von 3 Jahren die Ausstellung von Jagdgastkarten zu verweigern oder bereits ausgestellte Jagdgastkarten zu entziehen, wenn der Jagdausübungsberechtigte wegen Übertretung der Vorschriften über die Jagdgastkarte rechtskräftig bestraft worden ist.
Gibt es Ausnahmen von den Schonfristen?
Wild das infolge Veletztung große Qualen leidet, seuchenkrank oder seuchenverdächtig ist, kann in der Schonzeit abgeschossen werden. Bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist das zu melden und zu begründen.
Schalenwild darf auf zum Schutz der Kulturen umfriedeten Flächen geschossen werden. Abschuss muss der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und begründet werden.
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Bewilligng erteilen Eier des Federwildes zu sammeln und auszubrüten. Durch Naturkatastrophen oder Abmähen gefährde Gelege dürfen gesammelt und ausgebrütet werden.
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Ausnahmen (Federwild) erlassen.
Wie wird der Abschussplan zur Abschussverfügung?
Was sind Nachwuchsstücke?
Nachwuchsstücke sind die im Laufe des Jagdjahres gesetzten Kälber, Kitze und Lämmer, beim Schwarzwild die gefrischten Frischlinge.
Was bedeutet Weidgerechtigkeit?
Gelebter Natur- und Tierschutz stellen die wesentlichen Säulen der Weidgerechtigkeit dar.
Dies bedeutet Verantwortung für die Natur zu übernehmen, den Lebensraum zu hegen, den Wildtieren mit Achtung zu begegnen, sie zu schützen und zu betreuen, ihnen bei der Jagd eine Chance zu gewähren und sie rasch und möglichst schmerzfrei zu erlegen.
Weidgerechte Jäger jagen ökologisch vertretbar und verwerten ihre Beute sorgfältig und sinnvoll. Sie achten auf die jagdrechtlichen Vorschriften, setzen feme Jagdhunde ein und pflegen das jagdliche Brauchtum.
Weidgerechtigkeit ist gesetzlich nicht definiert, ihre Grundsätze haben sich im Lauf der Jahrzehnte gewandelt.
Wann ist die Abschussverfügung zu erfüllen?
Der Jagdausübungsberechtigte hat den verfügten Abschuss jährlich zu erfüllen, jede Unterschreitung der Abschussliste ist zu begründen.
Von wem werden Jagdkarten ausgestellt?
Jagdkarten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.
Können Schonzeiten verlängert und Abschüsse eingeschränkt oder eingestellt werden?
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann einen späteren Beginn oder den früheren Schluss der Schonzeiten bestimmter Haarwildarten verfügen oder die Schonzeit auf eine angemessene Dauer außer Kraft setzen.
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auch Ausnahmen von den Verboten für das nicht jagdbare Wild gewähren.
Welche Abschussbeschränken gibt es neben den Schonvorschriften noch?
Der Abschuss von Auer- und Birkhahnen sowie von Schalenwild, mit Ausnahme des Schwarzwildes, ist nur Aufgrund einer von der Bezirksverwaltungsbehörde getroffenen Abschussverfügung zulässig. Diese Verfügung basiert auf der Abschussplanung.
An wen dürfen Jagdkarten ausgegeben werden?
Der Jagdausübungsberechtigte darf Jagdkarten an Jagdgäste ausgeben, die
Wann ist die Jagdkarte zu entziehen?
Ungültige Jagdkarten sind unverzüglich der Behörde vorzulegen, die sie als ungültig zu kennzeichnen hat.
Wann sind die Bestimmungen des NÖ JG auf Wild grundsätzlich nicht anzuwenden?
Wild, das in Gehegen zur Fleischgewinnung, Zuchtgehegen oder Zoos gehalten wird, unterliegt - soweit nicht ausdrücklich angeordnet - nicht den Vorgaben des NÖ JG, sondern dem Bundestierschutzgesetz.
Welche Verbote gelten für das NICHT JAGDBARE HAARWILD?
Für welchen Zeitraum sind Jagdkarten gültig?
Jagdkarten sind grundsätzlich für jenen Zeitraum gültig, für den die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitragzum NÖ Jagdverband entrichtet worden sind.
Was ist verendetes Wild?
Was ist Fallwild?
Verendetes Wild ist im Rahmen der Jagdausübung getötet worden.
Fallwild ist durch Überalterung, Krankheiten, Naturkatastrophen, Brände, Verkehrsunfälle, Raubwild etc. zu Tode gekommen
Kann der Jagdausübungsberechtigte ohne behördliche Bewilligung von der Abschussverfügung abweichen?
1. "Überschiessen"
können über die Abschussverfügung hinaus erlegt werden, wenn der Abschuss zumindest von einem Stück verfügt ist.
2. "Herunterschiessen"
Bei Trophäenträgern kann anstatt des Abschusses einer älteren Altersklasse auch ein Abschuss der jüngsten Altersklasse erfolgen.
3. Wild das krank oder verletzt ist.
Welche Wildfütterungen sind im Jagdgesetz verankert?
Wann kann revierübergreifender Absachuss verfügt werden?
Für Gebiete, in denen die Hege einer Schalenwildart nicht vertretbar ist und für Jagdgebiete, die wegen ihrer Flächenstruktur eine eigenständige Wildbewirtschaftung nicht zulassen, kann der Anbschuss bestimmter Stücke für mehrere angrenzende Jagdgebiete verfügt werden.
Welche Wildtierarten dürfen in Gehegen zur Fleischgewinnung und in Zuchtgehegen gehalten werden?
Zur Wildtierhaltung in beiden Gehegen ist Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild zugelassen, in Zuchtgehegen überdies noch das Steinwild. (Schwarzwild darf in diesen Gehegen nicht gehalten werden)
Welche Personen sind zur Jagdausübung berechtigt?
Welches Jagddokument hat der Jagdausübende in Niederösterreich bei sich zu führen?
Welche Tiere sind Wild, welche jagbares Wild?
Folgende wildlebenden Tierarten sind im Geltungbereich des NÖ JG eingeschlossen:
Haarwild, jagbar
Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild , Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild
Feldhase, Alpenhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier
Marderhund, Waschbär,, Dachs, Fuchs, Baummarder, Edelmarder, Steinmarder, Hausmarder, Iltisse, Wiesel
Haarwild, nicht jagdbar
Bär, Luchs, Wolf, Steppeniltis und Wildkatze
Federwild jagdbar
Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Steinhuhn, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Wildtruthahn, Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube, Wacholderdrossel, Bekassine, Waldschnepfe, Höckerschwan, Saatgans, Graugans, Pfeifente, Schnatterente, Stockente, Spießente, Knäckente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Schellente, Blässhuhn
Federwild nicht jagdbar
Trappen, wilder Schwan, Wildgänse, Graureiher, Kormorane, Tag- und Nachtgreifvögel, Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher