5. Was ist das richterliche Mäßigungsrecht? 6. Welche Kriterien hat das Gericht bei der Schadensminderung zu beachten?
§ 2 DGH: Richter kann den Schaden unter die Schadenshöhe beziffern; DN ist wirtschaftlich schlechter geschlecht und soll nicht für den Schaden vollständig aufkommen müssen; dafür müssen beachtet werden:
1. Die ausgeübte Tätigkeit und die Verantwortung
2. Bemessung des Entgelt im Verhältnis zur Tätigkeit und dem Risiko
3. den Grad der Ausbildung des DN
4. auf die Bedingungen unter denen die Dienstleistung zu erbringen war (zB Überstunden, wie lange war er schon unterwegs; Gegebenheiten)
5. Gefahrengeneigheit; schwer vermeidbare Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadens Bei leichter Fahrlässigkeit der Schaden bis auf 0 reduziert werden kann