Vortritt vor dem Gegenverkehr
Vortritt darf nicht erzwungen werden. Wenn Gegenverkehr schon auf Strecke ist muss ich warten.
Verbot für Anhänger
Gilt für alle Motorfahrzeuge mit Anhängern, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger.
Sicherheitslinie
Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.
Gefahrensignale stehen innerorts:
0-50m vor der Gefahrenstelle, sonst mit einer Distanztafel.
6.12: Ununterbrochene Längslinie
Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.
6.10: Haltelinie
Parkieren verboten
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
Wegweiser für den Schwerverkehr
Zeigt die Richtung an, welche Führer gemäss Piktogramm einschlagen sollen.
(aber nicht müssen.)
Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten
Zeigt die Richtung an, welche Führer von schweren Motorfahrzeugen einschlagen sollen.
(aber nicht müssen.)
Vorwegweiser
Auf einem Vorwegweiser können Verkehrsbeschränkungen aufgezeigt werden, welche für eine der aufgeführten Strecke gelten.
Höchstlänge
Schliesst Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus, welche mit der Ladung die angegebene Länge übersteigen.
Zusatztafel Fahrbahnbreite
Breite der Fahrbahn an der schmälsten Stelle.
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Gilt für alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter nach Anhang 2, Abschnitt 1.9.6. SDR Befördern.
Mit wassergefährdender Ladung = Schild mit Fisch und Baum
Zusatztafel Streckenlänge
Das Signal gilt für diese Strecke.
Verbot für Anhänger
Mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhänger
Abbiegen nach rechts verboten
Verbot für Gesellschaftswagen
Lastwagen dürfen weiterfahren.
Höchstbreite
Schliesst Fahrzeuge aus, deren Breite mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt.
Zusatztafel Gewichtsangabe
In Kombination mit Verbot für Anhänger: Es dürfen Anhänger weiterfahren, deren Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis das angegebene Gewicht nicht übersteigt.
Doppellinie
Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.
Wasserschutzgebiet
Kennzeichnet ein Gebiet, in dem sich der Führer, der eine wassergefährdende Ladung befördert, besonders vorsichtig verhalten muss.
Höchsthöhe
Schliesst Fahrzeuge aus, deren Höhe mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt.
Starke Steigung
Warnt vor Strecken mit einer Steigung von mindestens 10%
Halten verboten
Untersagt das freiwillige Halten von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite.
Längsstreifen für Fussgänger
Sie dürfen von Fahrzeugen nur benützt werden, wenn der Fussgängerverkehr nicht behindert wird.
Zusatztafel Schwere Motorwagen
Die Zusatztafel zeigt an, dass das Verbot nur für schwere Motorwagen gilt.
Bei Vortrittssignalen: Schwere Motorwagen nur unter sich den Vortritt regeln.
Halteverbotslinie
Überholen für Lastwagen verboten
Untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen mit Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen, mehrspurige, fahrende Motorwagen zu überholen.
Ausgenommen vom Verbot sind Gesellschaftswagen.
Ausstellplatz
Kennzeichnet Plätze, auf die langsame Fahrzeuge ausweichen müssen, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern.
Das freiwillige Halten und Parkieren ist verboten.
Achsdruck
Schliesst Fahrzeuge aus, bei dehnen eine Achse die angezeigte Belastung übersteigt.
Achsen die weniger als 1 Meter voneinander entfernt sind, dürfen zusammen den angegebenen Wert nicht übersteigen.
Wegweiser für Umleitung
Gilt für Schwerverkehr
Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
Gilt für alle Fahrzeuge, die nach SDR gekennzeichnet sein müssen.
Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
Verbot für Motorwagen
Gilt für alle mehrspurigen Motorfahrzeuge, inbegriffen Motorräder mit Seitenwagen.
Radstreifen
Das Parkieren auf dem Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen ist verboten.
Anhalten/Güterumschlag ist erlaubt wenn es gekennzeichnet wird weiter vorne.
Darf befahren werden wenn keine Radfahrer behindert werden.
Gefahrensignale stehet ausserorts:
150-250m vor der Gefahr.
Vorwegweiser für Umleitungen
Zur Anzeige von Verkehrsumleitungen dienen Vorwegweiser, auf denen die gesperrte Strecke und die wichtigsten Ortsangaben auf der Umleitungsstrecke dargestellt werden.
Gefahrensignale stehen auf Autostrassen und Autobahnen:
kurz vor der Gefahr und 500-1000m vor der Gefahrenstelle mit einer Distanztafel.
Verbot für Lastwagen
Gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport. Gesellschaftswagen und Arbeitsmotorwagen dürfen weiterfahren.
Höchstbreite 2.3m
Arbeitsfahrzeuge, Tierfuhrwerke, Tiertransportfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30km/h und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h dürfen 2,55m aufweisen.
Parkverbotslinie
Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag sind gestattet.
Überholen verboten
Untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige, fahrende Motorfahrzeuge zu überholen.
(Motorkarren, Motorfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 30km/h, dürfen überholt werden, wenn keine Sicherheitslinie überfahren werden muss.)
Beispiel: Auto darf Motorrad überholen da ein Motorrad nicht mehrspurig ist. Motorrad darf Auto nicht überholen.
Zusatztafel Distanztafel
In Kombination mit Gefahrensignalen ist die Gefahr nach dieser Meterangabe.
Zickzacklinien
Ein- und Aussteigenlassen von Personen zulässig, sofern Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden.
Güterumschlag ist nicht erlaubt.
Engpass
Zeigt an, dass sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das Kreuzen daher erschwert ist.
Gefährliches Gefälle
Warnt vor Strecken mit einer Neigung von mindestens 10%
Doppelkurve nach rechts beginnend
Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.
Vorschriftssignale gelten:
Ab dem Signal bis zur nächsten Verzweigung. Soll die Vorschrift danach weiter gelten, so wird das Signal wiederholt.
Mindestabstand
Verpflichtet die Führer von Motorfahrzeugen und Sattelmotorfahrzeugen mit Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen, unter sich den angegebenen Mindestabstand einzuhalten.
Parkverbotsfeld
Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.
6.12: Ununterbrochene Längslinie
Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.
6.13: Wartelinie
Höchstgewicht
Schliesst Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus, deren Betriebsgewicht den angegebenen Wert übersteigt.