[öR] Das in Österreich bestehende Privileg der Freistellung von EU-Schachteldividenden verliert seine steuerbefreiende Wirkung, wenn seit mehr als einem Jahr eine Beteiligung von mindestens 10%, aber nicht mehr als 50% an einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht, die schwerpunktmäßig passiv tätig ist und die ausländische Kapitalgesellschaft niedrig besteuert wird. Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die effektive Steuerbelastung gemäß ______ nicht mehr als 12,5% aufweist.