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[öR] Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz zu aktivieren.
§ 203 Abs. 5 Satz 1 UGB
[öR] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland, das Lizenzeinnahmen aus Österreich erhält, unterliegt gemäß ______ mit diesen Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht.
§ 1 Abs. 3 EStG
[DBA A-D] Bezieht eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft Zinsen, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Österreich besteuert werden dürfen, so hat sich die Bundesrepublik Deutschland in _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland verpflichtet, eine bestimmte, dort genannte Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durchzuführen.
Art. 23 Abs. 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) (DBA A-D)
[öR] Eine Beteiligung, die eine in der Republik Österreich ansässige Mutterkapitalgesellschaft an ihrer in Deutschland ansässigen Tochterkapitalgesellschaft hält und die dem Geschäftsbetrieb der Mutterkapitalgesellschaft durch eine dauerhafte Verbindung zu der Tochterkapitalgesellschaft dient (strategische Beteiligung), darf in der Unternehmensbilanz gemäß ______ außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden, der ihr am Abschlußstichtag beizulegen ist, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
§ 204 Abs. 2 Satz 2 UGB
[öR] Gemäß _______ bekommt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Ablauf der Mindesthaltedauer die österreichische Kapitalertragsteuer auf Dividenden auf Antrag zurück erstattet, falls die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil die deutsche Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht ununterbrochen 1 Jahr zu 10% an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt war.
§ 94 Nr. 2 letzter Satz EStG = § 94 Nr. 2 Satz 4 EStG
[öR] Wird ein Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, dann ist gemäß _______ der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages.
§ 7 Abs. 2 EStG
[öR] Lizenzgebühren (Ertrag), die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich erwirtschaftet, werden gemäß ______ im Zuge der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns der Kapitalgesellschaft berücksichtigt.
§ 196 Abs. 1 UGB (Vollständigkeitsgebot) oder § 195 Satz 3 UGB (true and fair view)
[öR] Die Software, die ein Unternehmen entgeltlich erwirbt und dauerhaft im eigenen Betrieb verwenden will, ist von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz zu aktivieren.
§ 203 Abs. 1 UGB
[DBA A-D] Die Lizenzgebühren, die von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft an eine in der Republik Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden, dürfen gemäß _______ nur in der Republik Österreich besteuert werden.
Art. 12 Abs. 1 DBA A-D
[öR] Gemäß ______ dürfen Aufwendungen für Lizenzgebühren bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, wenn die Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer auch für die Lizenzgebühren vorgesehenen Steuerermäßigung einer tatsächlichen Steuerbelastung von weniger als 10% unterliegen.
§ 12 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c) Teilstrich 3 KStG
[öR] Gemäß ______ dürfen Aufwendungen für Zinsen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, wenn die Zinsen bei der empfangenden Körperschaft einem Steuersatz von weniger als 10% unterliegen.
§ 12 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c) Teilstrich 2 KStG
[öR] Der Schuldner ist in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Zinsen befreit, wenn er in Österreich eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und wenn der Nutzungsberechtigte ein verbundenes Unternehmen eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist. Gemäß _____ gilt als verbundenes Unternehmen jedes Unternehmen, dass wenigstens dadurch mit einem zweiten Unternehmen verbunden ist, dass das erste Unternehmen unmittelbar mindestens zu einem Viertel in Form von Gesellschaftsrechten am zweiten Unternehmen beteiligt ist.
§ 99a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG
[öR] Die Körperschaftsteuer vom Einkommen beträgt in der Republik Österreich gemäß ______ 23%.
§ 22 Abs. 1 KStG
[öR] Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer Enkelkapitalgesellschaft, die eine niedrigbesteuerte ausländische Tochterkapitalgesellschaft erzielt, stellen gemäß ______ Passiveinkünfte der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft dar, soweit diese Veräußerungsgewinne bei der beteiligten ausländischen Tochterkapitalgesellschaft steuerpflichtig wären.
§ 10a Abs. 2 Nr. 3 KStG
[öR] Das in Österreich bestehende Privileg der Freistellung von EU-Schachteldividenden verliert seine steuerbefreiende Wirkung, wenn seit mehr als einem Jahr eine Beteiligung von mindestens 10%, aber nicht mehr als 50% an einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht, die schwerpunktmäßig passiv tätig ist und die ausländische Kapitalgesellschaft niedrig besteuert wird. Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die effektive Steuerbelastung gemäß ______ nicht mehr als 12,5% aufweist.
§ 10a Abs. 3 KStG
[öR] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können gemäß _______ als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 1.000,00 € nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter).
§ 13 Satz 1 EStG
[öR] Folgende Portfoliodividenden, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich aus einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft erhält, werden in Österreich gemäß ______ von der Körperschaftsteuer befreit: die inländische Kapitalgesellschaft ist seit 3 Jahren zu 5% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt, die ausländische Kapitalgesellschaft ist einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Kapitalgesellschaft vergleichbar, die ausländische Kapitalgesellschaft ist in einem Nicht-EU-Staat ansässig und es besteht eine umfassende Amtshilfe zwischen dem Ansässigkeitsstaat der ausländischen Kapitalgesellschaft und der Republik Österreich.
§ 10 Abs. 1 Nr. 6 KStG
[öR] Das Privileg der Freistellung von qualifizierten EU-Portfoliodividenden verliert gemäß ______ seine steuerbefreiende Wirkung, wenn die Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht und die Passiveinkünfte der ausländische Kapitalgesellschaft im Ausland einer tatsächlichen Steuerbelastung von nicht mehr als 12,5% unterliegen.
§ 10a Abs. 1 Nr. 2 KStG i.V.m. § 10a Abs. 3 Satz 1 KStG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 5 KStG
[öR] Der Schuldner ist in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Zinsen befreit, wenn er in Österreich eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und wenn der Nutzungsberechtigte ein verbundenes Unternehmen eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist. Bei der Ermittlung der Mindestbeteiligung sind gemäß _____ nur die unmittelbar gehaltenen Anteile zu berücksichtigen.
§ 99a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1-3 EStG
[öR] Das Privileg der Freistellung von EU-Portfoliodividenden verliert gemäß ______ seine steuerbefreiende Wirkung, wenn die Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mehr als 5% beträgt, der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Kapitalgesellschaft in der Erzielung von Passiveinkünfte liegt und die ausländischen Kapitalgesellschaft im Ausland umfassend persönlich oder sachlich von der Besteuerung befreit ist und deren Körperschaftsteuerbelastung deshalb 0% beträgt.
§ 10a Abs. 7 KStG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 5 KStG
[DBA A-D] Das Quellenland Österreich darf gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland die Dividenden, die von einer in der Republik Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft gezahlt werden, mit 5% vom Bruttobetrag besteuern, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden unmittelbar über mindestens 10% des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt.
Art. 10 Abs. 2 Buchstabe a) (DBA A-D)
[öR] Der Schuldner ist in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Lizenzgebühren befreit, wenn er in Österreich eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und wenn der Nutzungsberechtigte ein verbundenes Unternehmen eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist. Gemäß _____ muss das österreichische Unternehmen eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft sein oder eine Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
§ 99a Abs. 1 EStG
[öR] Für die Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich gilt folgendes: Gemäß _______ besteht in der Steuerbilanz bei einem ausschüttungsbedingten Rückgang des Börsenkurses einer Aktie ein Wahlrecht auf Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert.
§ 6 Nr. 2a Satz 2 EStG
[DBA A-D] Das Quellenland Österreich darf gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland die Dividenden, die von einer in der Republik Österreich ansässigen Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft gezahlt werden, mit 15% vom Bruttobetrag besteuern, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden unmittelbar über weniger als 10% des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt.
Art. 10 Abs. 2 Buchstabe b) (DBA A-D)
[öR] Zinsen, die eine niedrigbesteuerte ausländische Kapitalgesellschaft erzielt, zählen in Österreich gemäß ______ zu den Passiveinkünften.
§ 10a Abs. 2 Nr. 1 KStG
[öR] Ausschüttungsbedingte Abschreibungen von Beteiligungen auf den niedrigeren am Abschlußstichtag beizulegenden Teilwert sind in der Republik Österreich gemäß ______ zulässig.
§ 204 Abs. 2 Satz 2 UGB i.V.m. § 6 Nr. 2 Buchstabe a) Satz 2 EStG
[DBA A-D] Der Ausdruck „Betriebsstätte“ umfasst gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland insbesondere eine Zweigniederlassung.
Art. 5 Abs. 2 Buchstabe b) DBA A-D
[öR] Die Körperschaftsteuer vom Einkommen, die ein deutsches Stammhaus für das Einkommen seiner österreichischen Betriebsstätte an die Republik Österreich zahlen muss, beträgt gemäß ______ 23%.
§ 22 Abs. 1 KStG
[öR] Forschungsprämien stellen gemäß ______ keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen dar.
§ 108c Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG
[öR] Positive Betriebsstättengewinne, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich in einer Niederlassung in Deutschland erwirtschaftet, werden gemäß ______ im Zuge der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns der Kapitalgesellschaft berücksichtigt.
§ 196 Abs. 1 UGB (Vollständigkeitsgebot) oder § 195 Satz 3 UGB (true and fair view)
[DBA A-D] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich erwirtschaftet in Ihrer Zweigniederlassung in Deutschland Gewinne. Gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland darf Deutschland die Gewinne der Betriebsstätte besteuern.
Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 (DBA A-D)
[öR] Gemäß _______ sind für die Gewinnermittlung jener in der Republik Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB oder anderen bundesgesetzlichen Vorschriften der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung maßgebend, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG
[öR] Gemäß _______ hat der Abzugsverpflichtete in der Republik Österreich keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, wenn es sich um Gewinnanteile aus Anteilen an einer österreichischen Aktiengesellschaft handelt, und die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige deutsche Mutterkapitalgesellschaft seit einem Jahr ununterbrochen mindestens zu einem Zehntel unmittelbar am Grundkapital beteiligt ist.
§ 94 Nr. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 94 Satz 1 EStG
[öR] Bei der Ermittlung der Einkünfte dürfen gemäß _______ die nicht unter § 11 Abs. 1 KStG fallenden Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
§ 12 Abs. 2 (Satz 1) Teilstrich 1 KStG
[öR] Gemäß _______ bekommt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Ablauf der Mindesthaltedauer die österreichische Kapitalertragsteuer auf Dividenden auf Antrag zurück erstattet, falls die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil die deutsche Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht ununterbrochen 1 Jahr zu 10% an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt war.
§ 94 Nr. 2 letzter Satz EStG = § 94 Nr. 2 Satz 4 EStG
[DBA A-D] Bezieht eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Österreich besteuert werden dürfen, so hat sich die Bundesrepublik Deutschland in _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland verpflichtet, eine bestimmte, dort genannte Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durchzuführen.
Art. 23 Abs. 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe cc) (DBA A-D)
[öR] Mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) unmittelbar zusammenhängende Ausgaben (Betriebsausgabe) können gemäß ______ bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer vom vollen Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) abgezogen werden, wenn sie ein in einem Mitliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässiger beschränkt Steuerpflichtiger vor dem Zufließen der Einkünfte dem „Schuldner der Einkünfte“ schriftlich mitgeteilt hat.
§ 99 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 EStG
[DBA A-D] Das Quellenland Österreich darf gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland die Lizenzgebühren, die von einer in der Republik Österreich ansässigen Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft gezahlt werden, nicht mit einer Quellensteuer besteuern.
Art. 12 Abs. 1 DBA A-D
[öR] Gemäß _______ hat der Abzugsverpflichtete in der Republik Österreich keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, wenn es sich um Gewinnanteile aus Anteilen an einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, und die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung seit einem Jahr ununterbrochen mindestens zu einem Zehntel unmittelbar am Stammkapital beteiligt ist.
§ 94 Nr. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 94 Satz 1 EStG
[öR] Eine Kapitalgesellschaft 1 mit Sitz in EU-Land 1, ist seit 10 Monaten zu 50% an Kapitalgesellschaft 2 mit Sitz in Österreich beteiligt. Die Kapitalgesellschaft 1 hat der Kapitalgesellschaft 2 das Recht zur Verwendungen ihres selbstentwickelten Patents eingeräumt. Als Gegenleistung zahlt die Kapitalgesellschaft 2 der Kapitalgesellschaft 1 eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von € 1.000. Gemäß § 99a Abs. 8 EStG erhebt Österreich provisorisch eine Quellensteuer auf die Lizenzgebühren. Der Quellensteuersatz beträgt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. _____ 20%.
§ 100 Abs. 1 Satz 1 EStG iVm § 98 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Lizenzgebühren) iVm § 28 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Lizenzgebühren)
[DBA A-D] Ein Hardware-Webserver begründet gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland keine digitale Betriebsstätte, wenn auf der Website nur der Download der Produkte möglich ist.
Art. 5 Abs. 4 Buchstabe a) DBA A-D
[DBA A-D] Bezieht eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft Betriebsstättengewinne, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Österreich besteuert werden dürfen, so hat sich die Bundesrepublik Deutschland in _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland verpflichtet, eine bestimmte, dort genannte Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durchzuführen.
Art. 23 Abs. 1 Buchstabe a) Satz 1-2 (DBA A-D)
[DBA A-D] Übt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich ihre Tätigkeit in ihrer Zweigniederlassung in Deutschland aus, so werden dieser Betriebsstätte gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland die Gewinne zugerechnet, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit der Kapitalgesellschaft, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre.
Art. 7 Abs. 2 (DBA A-D)
[öR] Forschungsprämien sind gemäß _______ im Zuge der Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns abzuziehen.
§ 6 Nr. 10 EStG i.V.m. § 108c Abs. 1 Satz 2 EStG
[öR] Der Schuldner ist in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Lizenzgebühren befreit, wenn er in Österreich eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und wenn der Nutzungsberechtigte ein verbundenes Unternehmen eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist. Gemäß _____ muss das ausländische Unternehmen der jeweiligen Körperschaftsteuer des EU-Mitgliedsstaates unterliegen, ohne von ihr befreit zu sein.
§ 99a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG
[öR] Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger, die aus Österreich Lizenzgebühren erhalten und damit in Österreich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, wird gemäß ______ durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer).
§ 99 Abs. 1 Nr. 3 EStG
[öR] Der Schuldner ist gemäß _____ in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Zinsen befreit, falls er eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und über eine Bestätigung der Abgabenbehörde des EU-Sitzstaates des empfangenden nutzungsberechtigten verbundenen Unternehmens verfügt, nach der das empfangende Unternehmen einer entsprechenden Körperschaftsteuer unterliegt.
§ 99a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG
[öR] Zinsaufwendungen und Lizenzgebühren werden gemäß ______ i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zuge der Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns als Aufwand abgezogen.
§ 196 Abs. 1 UGB (Vollständigkeitsgebot) oder § 195 Satz 3 UGB (true and fair view)
[öR] Der Schuldner ist gemäß _____ in Österreich von der Verpflichtung zum Steuerabzug von Zinsen befreit, falls er eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist und über eine Bestätigung des nutzungsberechtigten verbundenes Unternehmen verfügt, nach der das EU-ausländische Unternehmen sowohl Nutzungsberechtigter ist als auch verbundenes Unternehmen mit einer Beteiligung in Höhe von mindestens 25% seit einem ununterbrochenen Zeitraum von 1 Jahr.
§ 99a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 EStG
[DBA A-D] Ein Hardware-Webserver begründet gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland keine digitale Betriebsstätte, wenn der Umfang der vorbereitenden oder Hilfstätigkeiten, die auf der Website vorgenommen werden, die Gesamttätigkeit dominiert.
Art. 5 Abs. 4 Buchstabe f) DBA A-D
[DBA A-D] Das Quellenland Österreich darf gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland die Zinsen, die von einer in der Republik Österreich ansässigen Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft gezahlt werden, nicht mit einer Quellensteuer besteuern.
Art. 11 Abs. 1 DBA A-D
[öR] Das unilaterale österreichische Steuerrecht kennt einen Anrechnungshöchstbetrag. So kann z.B. gemäß ______ die ausländische Körperschaftsteuer im gleichen Jahr nur bis zur Höhe der inländischen Körperschaftsteuerschuld unter Außerachtlassung einer Mindeststeuer nach § 24 Abs. 4 KStG angerechnet werden.
§ 10a Abs. 9 Nr. 4 Satz 3 KStG
[öR] Die Software, die ein Unternehmen herstellt, ist von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz zu aktivieren, wenn die Software für den Weiterverkauf bestimmt ist und der Kunde neben dem Quellcode auch die Möglichkeiten der Weiterentwicklung erhält.
§ 206 Abs. 1 UGB oder § 196 Abs. 1 UGB
[öR] Folgende Portfoliodividenden, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich von einer ausländischen Kapitalgesellschaft erhält, werden in Österreich gemäß ______ von der Körperschaftsteuer befreit: die ausländische Kapitalgesellschaft ist in Deutschland ansässig und die inländische Kapitalgesellschaft ist seit 3 Jahren zu 5% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt.
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 KStG
[öR] Bei abnutzbaren Anlagevermögen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes gemäß _______ gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (lineare Absetzung für Abnutzung).
§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
[öR] Kapitalgesellschaften können gemäß ______ eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung in einer bestimmten Höhe der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen.
§ 108c Abs. 1 Satz 1 EStG
[öR] Zinsen, die aufgrund eines Darlehens (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 EStG) von einer Tochterkapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich an ihre Mutterkapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gezahlt werden, unterliegen in Österreich gemäß ______ nicht der beschränkten Einkommensteuerpflicht.
§ 98 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a) EStG (nur bei Einkünften aus § 27 Abs. 2 Nr. 1 (Dividenden) oder § 27 Abs. 5 Nr. 7 (Privatstiftung) EStG) bzw. § 98 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b) EStG (nur bei inländischen Schuldnern) i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 2 EStG (kein KapESt-Abzug bei Einkünften i.S.d. § 27a Abs. 2 (Endbesteuerung durch Banken) EStG) i.V.m. § 27 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Zinsen aus Darlehen)
[öR] Lizenzgebühren sind gemäß ______ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 EStG gehören.
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 EStG
[öR] Ein unentgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert darf von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz nicht aktiviert werden.
§ 197 Abs. 2 UGB
[DBA A-D] Gemäß ______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland gilt: Zinsen, die aus der Bundesrepublik Deutschland stammen und an eine in der Republik Österreich ansässige Person gezahlt werden, dürfen, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur in der Republik Österreich besteuert werden.
Art. 11 Abs. 1 DBA A-D
[öR] Ein selbstgeschaffener Geschäfts- oder Firmenwert darf von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz nicht aktiviert werden.
§ 197 Abs. 2 UGB oder § 203 Abs. 5 Satz 1 UGB
[öR] Dividenden, die eine niedrigbesteuerte ausländische Tochterkapitalgesellschaft erzielt, sind aus Sicht der in Österreich ansässigen Mutterkapitalgesellschaft gemäß ______ Passiveinkünfte der Tochterkapitalgesellschaft, soweit dieses bei der beteiligten Kapitalgesellschaft steuerpflichtig wären.
§ 10a Abs. 2 Nr. 3 KStG
[öR] Das Privileg der Freistellung von EU-Schachteldividenden verliert gemäß ______ seine steuerbefreiende Wirkung, wenn seit mehr als einem Jahr eine Beteiligung von mindestens 10%, aber maximal 50% an einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht, deren Unternehmensschwerpunkt in der Erzielung von Passiveinkünften liegt und die tatsächliche Steuerbelastung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht mehr als 12,5% beträgt.
§ 10a Abs. 1 Nr. 2 KStG
[DBA A-D] Ein Hardware-Webserver begründet gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland keine digitale Betriebsstätte, wenn auf der Website nur vorbereitende Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten geleistet werden.
Art. 5 Abs. 4 Buchstabe e) DBA A-D
[DBA A-D] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich erwirtschaftet sowohl im Stammhaus in Österreich als auch in Ihrer Zweigniederlassung in Deutschland Gewinne. Gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland darf Österreich die Gewinne des Stammhauses besteuern.
Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 (DBA A-D)
[DBA A-D] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland erwirtschaftet sowohl im Stammhaus in Deutschland als auch in Ihrer Zweigniederlassung in Österreich Gewinne. Gemäß _______ Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland darf Deutschland die Gewinne des Stammhauses besteuern.
Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 (DBA A-D)
[öR] Die Software, die ein Unternehmen herstellt und dauerhaft im eigenen Betrieb verwenden will, darf von dem Unternehmen gemäß ______ in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
§ 4 Abs. 1 Satz 5 EStG
[öR] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind gemäß ______ bei Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreiben zu vermindern.
§ 204 Abs. 1 Satz 1 UGB
[öR] Lizenzgebühren, die eine niedrigbesteuerte ausländische Kapitalgesellschaft erzielt, zählen in Österreich gemäß ______ zu den Passiveinkünften.
§ 10a Abs. 2 Nr. 2 KStG
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