Kapitel 1 Ins Berufsleben einsteigen Einführung ins Recht (Aspekte der Allgemeinbildung S.10 - 22)
Die drei Entstehungsmöglichkeiten für eine Obligation
1. Vertrag (aktiv)
2. Unerlaubte Handlung (passiv) – jemandem einen Schaden zufügen (unabsichtlich oder absichtlich)
3. Ungerechtfertigte Bereicherung (passiv)
Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat
(Bund, Kantone, Gemeinden)
Bsp.: Strafgesetzbuch (StGB) oder Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Juristische Personen
Das sind Personenverbindungen die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben.
Bsp.: ein Verein, eine Firma (Aktiengesellschaft AG, GmbH, …) Stiftungen
Zivilgesetzbuch (ZGB)
Regelt das Zusammenleben in folgenden Bereichen:
1. Personenrecht
2. Familienrecht
3. Erbrecht / 4. Sachenrecht
5. Obligationenrecht
(OR wird als eigenständiges Gesetzbuch geführt)
Einfache Schriftlichkeit
Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss.
Urteilsfähigkeit
Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen. Einschränkungen durch: Kindesalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss etc.
Handlungsfähigkeit
Bedingung:
Volljährigkeit (Mündigkeit) + Urteilsfähigkeit
Die Voraussetzung um durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen
Eselsbrücke: RUHM
Natürliche Personen
Der einzelne Mensch gilt rechtlich gesehen als natürliche Person
Er hat Rechte und Pflichten
Rechtsgrundsätze
Rechtsgleichheit (BV Art. 8)
Reihenfolge der Rechtsquellen (ZGB Art. 1)
Richterliches Ermessen (ZGB Art. 4)
Treu und Glauben (ZGB Art.21)
Rechtsmissbrauch (ZGB Art. 22)
Vertrag
Verbindliche Abmachung zwischen zwei Personen oder Parteien.
Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden.
Richterliches Ermessen
Fehlen genaue Angaben im Gesetz, entscheidet das Gericht nach bestem Wissen und Gewissen auf die aktuelle Situation bezogen.
Rechtsfähigkeit
Die Voraussetzung um Rechte und Pflichten haben zu können.
Volljährigkeit
(früher hiess es Mündigkeit)
Am Tag des 18. Geburtstags wird man mündig (volljährig). Ausnahmen: Sexuelle und religiöse Mündigkeit ab 16 Jahren.
Privates Recht
Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern untereinander
Bsp.: Zivilgesetzbuch (ZGB) und Obligationenrecht (OR)
Nicht zwingendes Recht
Diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.
Treu und Glauben
Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair.
Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich.
Nichtiger Vertrag
Vertrag mit ungültigem Inhalt.
Er wird gesetzlich als nicht existent behandelt.
Rechtsquellen
Geschriebenes Recht
Gewohnheitsrecht
Rechtslehre und Rechtsprechung
Beschränkte Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern (Vormund/gesetzlicher Vertreter) Verpflichtungen einzugehen.
Obligation
Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien. Kann aktiv oder passiv entstehen.
Rechtsgleichheit
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Bsp.: Mann und Frau / alt und jung / arm und reich / Ausländer und Schweizer usw.
Beweislast
Derjenige, der anklagt, muss beweisen, dass der Angeschuldigte im Unrecht ist, ansonsten ist die beschuldigte Person frei zu sprechen
Zwingendes Recht
Diese Rechtsregeln dürfen nicht angepasst werden, auch wenn beide Parteien einverstanden sind.
Anfechtbarer Vertrag
Ein Vertrag, der einen Mangel hat und deshalb auf Verlangen (Gericht) rückgängig gemacht werden kann. Wenn keine Partei sich wehrt, bleibt der Vertrag so bestehen.