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ABU Grundlagen des Rechts Berufsfachschule Lenzburg


Kapitel 1 Ins Berufsleben einsteigen Einführung ins Recht (Aspekte der Allgemeinbildung S.10 - 22)


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Die drei Entstehungsmöglichkeiten für eine Obligation

1. Vertrag (aktiv)

2. Unerlaubte Handlung (passiv) – jemandem einen Schaden zufügen (unabsichtlich oder absichtlich)

3. Ungerechtfertigte Bereicherung (passiv)

Öffentliches Recht

Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat

(Bund, Kantone, Gemeinden)

Bsp.: Strafgesetzbuch (StGB) oder Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Juristische Personen

Das sind Personenverbindungen die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben.

Bsp.: ein Verein, eine Firma (Aktiengesellschaft AG, GmbH, …) Stiftungen

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Regelt das Zusammenleben in folgenden Bereichen:

1. Personenrecht

2. Familienrecht

3. Erbrecht / 4. Sachenrecht

5. Obligationenrecht

(OR wird als eigenständiges Gesetzbuch geführt)

Einfache Schriftlichkeit

Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss.

Urteilsfähigkeit

Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen. Einschränkungen durch: Kindesalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss etc.

Handlungsfähigkeit

Bedingung:

Volljährigkeit (Mündigkeit) + Urteilsfähigkeit

Die Voraussetzung um durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen

Eselsbrücke: RUHM

Natürliche Personen

Der einzelne Mensch gilt rechtlich gesehen als natürliche Person

Er hat Rechte und Pflichten

Rechtsgrundsätze

Rechtsgleichheit (BV Art. 8)

Reihenfolge der Rechtsquellen (ZGB Art. 1)

Richterliches Ermessen (ZGB Art. 4)

Treu und Glauben (ZGB Art.21)

Rechtsmissbrauch (ZGB Art. 22)

Vertrag

Verbindliche Abmachung zwischen zwei Personen oder Parteien.

Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden.

Richterliches Ermessen

Fehlen genaue Angaben im Gesetz, entscheidet das Gericht nach bestem Wissen und Gewissen auf die aktuelle Situation bezogen.

Rechtsfähigkeit

Die Voraussetzung um Rechte und Pflichten haben zu können.

Volljährigkeit

(früher hiess es Mündigkeit)

Am Tag des 18. Geburtstags wird man mündig (volljährig). Ausnahmen: Sexuelle und religiöse Mündigkeit ab 16 Jahren.

Privates Recht

Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern untereinander

Bsp.: Zivilgesetzbuch (ZGB) und Obligationenrecht (OR)

Nicht zwingendes Recht

Diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.

Treu und Glauben

Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair.

Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich.

Nichtiger Vertrag

Vertrag mit ungültigem Inhalt.

Er wird gesetzlich als nicht existent behandelt.

Rechtsquellen

Geschriebenes Recht

Gewohnheitsrecht

Rechtslehre und Rechtsprechung

Beschränkte Handlungsfähigkeit

Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern (Vormund/gesetzlicher Vertreter) Verpflichtungen einzugehen.

Obligation

Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder Parteien. Kann aktiv oder passiv entstehen.

Rechtsgleichheit

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln.

Bsp.: Mann und Frau / alt und jung / arm und reich / Ausländer und Schweizer usw.

Beweislast

Derjenige, der anklagt, muss beweisen, dass der Angeschuldigte im Unrecht ist, ansonsten ist die beschuldigte Person frei zu sprechen

Zwingendes Recht

Diese Rechtsregeln dürfen nicht angepasst werden, auch wenn beide Parteien einverstanden sind.

Anfechtbarer Vertrag

Ein Vertrag, der einen Mangel hat und deshalb auf Verlangen (Gericht) rückgängig gemacht werden kann. Wenn keine Partei sich wehrt, bleibt der Vertrag so bestehen.

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