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Arbeitsrecht Kapitel 15 - Wdh Fragen & Definitionen



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12. Welche Regelungen trifft das ASchG hinsichtlich Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe?
Arbeitsmittel: Bedienungsanleitungen müssen vorhanden sein und befolgt werden; AG muss auf Einhaltung der Schutzvorrichtungen achten, wenn DN sich nicht daran hält und AG weiß davon, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Abnahmeprüfungen bei Arbeitsmitteln müssen abgenommen werden, auf Zustand prüfen und warten. (Arbeitsmittel VO Vorschriften über den Betrieb von AM). Arbeitsstoffe: gefährliche § 40 ASchG - brand-, explosions-, gesundheitsgefährdend. Der AG hat für entsprechende Kennzeichnung und Lagerung zu sorgen, die Gefahr in der Verwendung muss evaluiert werden. die gefährlichsten müssen in geschlossenen Systemen aufbewahrt werden und dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht ersetzbar sind.
4. Welche Regelungen trifft das ASchG hinsichtlich der "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente?"
Ergebnisse der Gefahrenermittlung und Beurteilung + die durchzuführenden Maßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden.
14. Nennen Sie einige Regelungen, die das ASchG hinsichtlich Arbeitsvorgängen und Einrichtung von Arbeitsplätzen trifft.
Regelungen: es darf nichts umkippen, einsinken, einstürzen oder abrutschen, passenden Sitzgelegenheiten/Arbeitstische. Bei besonders gefährlichen Arbeiten müssen entsprechenende Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Manuelle Handhabung von Lasten vermeiden, Körper schützen, Lärmeinwirkung vermeiden/verringern, Erschütterungen, blendendes Licht, Hitze/Kälte vermeiden
17a) Welche verschiedenen Modelle gibt es?
Begehungsmodell, Präventionsdienste von der AUVA; Präventionszeit - Präventionsmodell, Unternehmermodell
10. Wie regelt das ASchG die Bereitstellung der Ersten Hilfe im Betrieb?
Ausreichend Erst-Helfer müssen bestellt sein; 16 h Kurs oder beim Grundwehrdienst. Bei weniger als 5 AN ist ein 8 h erste Hilfe Kurs ausreichend (alle 4 Jahre 8 h Auffrischung, alle 2 Jahre 4 h Auffrischung)
17b) Welche Folgen gibt es, wenn gegen das ASchG verstoßen wird?
Verwaltungsstrafen; wenn es deswegen zu AU kommt - grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. UV vom AN muss Leistungen ersetzen, bei grober FLK oder Vorsatz kann aber die UV § 334 ASVG verlangen, dass der DG den Schaden ersetzt. Im ASVG: DG Haftungsprivileg (§ 333 ASVG); DG haftet dem AN direkt für den Schadenersatz aufgrund einer Körperverletzung infolge des AU oder einer Berufskrankheit nur, wenn er diesen vorsätzlich verursacht hat. (Grobe FLK: jugendliche AN, die verbotene selbstständige Benutzung von Holzverarbeitungsmaschinen zu erlauben (besonders streng!!); 3 x Aufforderung vom AI etwas zu sichern).

1. Was sieht das "Arbeitnehmerinnenschutzgesetz" im Allgemeinen vor? Für wen gilt es? Wann wurde es beschlossen? 

Der AN Schutz beinhaltet die gesetzlichen und kollektivvetraglichen Schutzbestimmungen von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit des AN, im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des AN und seiner Eingliederung in den Betrieb.

Vorschriften dazu finden sich in vielen Bestimmungen (AZG/ARG; KJBG, MSchG). Das heute geltende ASchG wurde mit dem EU Beitritt beschlossen und gilt seit 1995.

Gilt für alle AN/Personen, die im Rahmen einen DV beschäftigt sind. Gilt nicht für Heimarbeiter, Hausgehilfen, Land-und Fortwirtschaft und den öffentlichen Dienst.

13. In welchen Fällen sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorzunehmen?
Bei Tätigkeiten, wo die Gefahr einer Berufskrankheit besteht und bei Fortdauer (auch bei Atemschutzgeräte, Gasrettungsdienste, Hitze). Bei gesundheitsgefährdener Lärmeinwirkung - AM Untersuchung der Hörfähigkeit, Untersuchung wiederholen. Wenn bei diesen Tätigkeiten der Wunsch nach Untersuchungen besteht - muss gewährt werden, Kosten sind vom AG zu tragen. Nur bei Untersuchungen in Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, hat der AG Anspruch auf Kostenerstattung beim Träger der UV.
Definition: Präventionsdienst der AUVA
AUVA bietet kostenlose sicherheitstechnische und amedizinische Betreuung in Form von Begehungen an, wenn max 50 AN pro AStätte und insgesamt im Unternehmen nicht mehr als 250 AN beschäftigt sind, an - maßgeblich ist die Jahresdurchschnittsberechnung der AN Zahl der Arbeitsstätte. Alle zählen, außer fallweise, kurzfristig, AKÜ. Muss über Antrag gestellt werden.
17. Welche Aufgaben haben Präventivdienste? In welchem Ausmaß müssen sie tätig werden?
Sie müssen die AG, AN, SVP und die Belegschaftsorgane (BR, JVR; BVR) beraten und den AG bei der Erfüllung der Pflichten auf dem Gebiet unterstützen. SFK: Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung; technischer AN-Schutz und Unfallverhütung. AM: Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung bezogen auf Arbeitsbedingungen, menschengerechte Arbeitsgestaltung. AG muss ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und in der Planung von Arbeitsstätten, Gefahrenevaluierung und Gefahrenverhütung mit einbeziehen. Umfassender Benachteiligungsschutz (§ 105 ArbVG, § 9 AVRAG). Sie müssen Aufzeichnungen über die Einsatzzeit führen, dem AG einen Bericht jährlich als Zusammenfassung + Verbesserungsvorschläge vorlegen - SVP und AI übermitteln, wenn keine SVP so auflegen, dass AN Einsicht hat; SKF und AM müssen dem AI Auskunft geben, wer wo welche Einsatzzeit hatte; bei Wechsel der Präventivkraft müssen die Unterlagen übergeben werden. Sie müssen Missstände melden und bei unmittelbarer Gefahr die AN informieren. In Betrieben ab 100 DN - Arbeitsschutzausschuss einrichten, PFK müssen an diesen Sitzungen teilnehmen.
16. Wer muss Präventivdienste bestellen? Wie kann diese Verpflichtung erfüllt werden?
SFK und AM; können betriebseigen (AN) sein; externe oder ein sicherheitstechnscihes Zentrum bzw. arbeitsmedizinisches Zentrum kann beauftragt werden. Name und Einsatzzeit der Präventivfachkräfte sind dem AI zu melden.
7. Was regelt das ASchG hinscihtlich der Informationen und Unterweisung der AN?
Der AG muss den AN informieren über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, der AN muss prüfen können, ob die Schutzmaßnahmen getroffen worden sind; die Information muss während der AZ und vor Antritt der Tätigkeit erfolgen, regelmäßig wiederholt werden - auch in der Sprache des DN! AG muss sich vergewissern, dass AN die Info verstanden hat. Die Information der einzelnen AN kann entfallen, wenn eine SVP bestellt/Belegschaftsorgane errichtet sind und diese informiert sind. Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden und bei Wechsel der Tätigkeit oder Arbeitsmittel erneut gemacht werden. Sie kann auch schriftlich sein und der AN muss unterschreiben, dass er das verstanden hat.
5. Was ist eine SVP? Wer kann bestellt werden?
Eine Sicherheitsvertrauensperson wird mit Zustimmung des BR bestellt, wenn mehr als 10 AN beschäftigt werden (auch ein BR Mitglied kann das Amt übernehmen). Ohne BR muss eine SVP bestellt werden, wenn mehr als 10 AN beschäftigt sind, die AN sind über die Bestellung zu informieren, wenn mehr als 1/3 schriftlich einen Einwand erhebt - andere Person vorschlagen. Unter 50 AN - keine Sanktion wenn keine SVP vorhanden. Bestellung für 4 Jahre, es dürfen nur AN bestellt werden, 24 h Ausbildung für die Funktion/Ausbildung als SFK oder arbeitsmedizinisch - kann im ersten Jahr der Funktionsperiode nachgeholt werden. Meldung ans AI - Name, Dienstort, Funktionsperiode, Wirkungsbereich (Büro, Baustelle) - meldet weiter an AN Interessensvertreter; Aushang muss auch für AN im Betrieb hängen. Es gibt ein spezielles Benachteiligungsverbot §105 ArbVG (3) 1 sowie einen Motivkündigungsschutz § 9 AVRAG
18a) Wie muss der AI bei Übertretungen vorgehen?
Bei einer Übertretung - Beratung und schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist - Kopie dieser Aufforderung an BR oder SVP. Bei nicht-nachkommen - Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Nur bei schwerwiegenden Übertretungen - Strafanzeige ohne vorherige Aufforderung. Bei geringfügigen Abweichugnen (Raumhöhe, Lichteintrittsflächen) von Anzeige absehen (Toleranzgrenze). Bei unmittelbar drohender Gefahr - die Beschäftigung von AN untersagen, Betriebsstätte ganz oder teilweise schließen. Sofortmaßnahmen an Ort und Stelle auch zusammen mit der Polizei., zB wenn der AG nicht anwesend ist und keine sofortigen Maßnahmen ergreifen kann.
1a) Welche Pflichten treffen den AG?
Der AG ist verpflichtet, für Gesundheit und Sicherheit in allen Aspekten zu sorgen; zB am neuesten Stand der Technik zu sein, und sich über Arbeitsgestaltung zu informieren (zB BauarbeiterschutzVO). Bei unmittelbarer, nicht vermeidbarer Gefahr muss der AG dafür sorgen, dass die AN sicher und sofort den Arbeitsplatz verlassen können. WICHTIG: § 8 AVRAG: enthält ein Benachteiligungsverbot und Motivkündigungsschutz für AN die bei Gefahrenfall flüchten oder selbst Abwehrmaßnahmen treffen.
2. Was ist bei der Arbeitsplatzevaluierung zu tun?
Arbeitsplatz muss zur Ermittlung und der Beurteilung von Gefahren evaluiert werden und erforderliche Maßnahmen müssen gesetzt werden = Ermöglichung, systamtische und organisiert die Sicherheit der AN stetig zu verbessern und zu kontrollieren - AN muss mit einbezogen werden.
11a) Welche zusätzlichen Regelungen gibt es gem. ASchG oder der Betriebsstätten VO?
Verkehrswege müssen sicher ohne Hindernisse sein, Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht versperrt werden; jeder AN muss einen versperrbaren Kasten für Privatkleidung und Privatgegenstände haben. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein bei 12 AN bzw wenn die Arbeitsvorgänge dies erfordern. Umkleideräume ebenfalls bei 12 AN, die Schutzkleidung tragen müssen (Trennung ab 5 jeweils), Pausenräume ab 12 DN oder wenn aus Sicherheitsgründen notwendig (Dämpfe, Lärm). Vorkehrungen müssen getroffen werden um im Fall eines Brandes die Gefährdung von Leben zu vermeiden, Feuerlöscher, Branmdleder - Brandschutzbeauftragte; AN vor Tabakrauch schützen
Definition: Präventionszeit - Präventionsmodell
Wenn AN Zahl höher als im Begehungsmodell vorgesehen - Betreuung durch SFK und AM während der gesetzlich vorgesehenen Präventionszeit zur Anwendung. Pro KJ: für AN an Büroarbeitsplätzen und vergleichbar: 1,2 h pro AN; für AN mit sonstigen Arbeitsplätzen: 1,5 h pro AN; für jeden AN der 50 x im KJ Nachtarbeit leistet + 0,5 Stunden pro KJ . TZ MA sind aliquot einrechnen. Es wird eine einheitliche Präventionszeit vorgeschrieben; 40 % auf SFK; 35 % durch AM. 25 % flexibel auf SFK, AM, andere Fachleute (Arbeitspsychologen) aufgeteilt werden. Alle Evaluierungen inkl der Erstevaluierung (§ 77 4 a ASchG) können während der Präventionszeit durchgeführt werden.
Definition: Begehungsmodell
bis zu 50 DN muss keine vorgegeben Präventionszeit eingehalten werden, regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte sind ausreichen (§ 77 a ASchG), die Anzahl der mind. notwendigen Begehungen nach Anzahl DN und konkrete Gefährdungen und Belastungen: 1-10 DN, mind. 1 x in 2 KJahren; 1-10 DN nur Büroarbeitsplätze und vergleichbare Gefährdungen, mind. 1 x in 3 KJahren; 11-50 DN mind. 1 x im KJ. + Anlassbezogene Begehungen (zB bei neuen Abteilungen). MA Zahl stellt auf einzelne Arbeitsstätte ab - es ist möglich, dass ein Betrieb der mehrere Arbeitsstätten hat, das Begehungs- und das Präventionsmodell anwenden muss. Die erstmalige Begehung durch AM; danach von AM Fachdienst gem § 82c ASchG - unterliegt der Leitung des AM
18. Welche Aufgaben und welche Rechte hat der Arbeitsinspektor?
Schutz der AN und Vorschriften und behördliche Verfügungen sind zu prüfen. Schutz auf technischem Gebiet (technischer AN Schutz/Gesundheitsschutz und Unfallverhütung) und Verwendungsschutz - Beschäftigung in persönlicher Beziehung, Schutz der AZ, besonderen Schutz von Frauen, Müttern, Jugendlichen und Behinderten, Heimarbeit. Aufgaben: AG und AN zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des AN Schutzes anzuhalten, unterstützen und beraten. Auf Wunsch des AG - Beratung vor der Änderung von Betriebsstätten. Auch, bei widerstreitenden Interessen des AG und AN zu vermitteln. Wenn sie vom BR eingeladen werden, dürfen sie an Betriebsversammlungen teilnehmen. Betriebs- und Arbeitstellen, Wohnräume und Unterkünfte (AN) zu betreten und besichtigen - muss nicht vorher angemeldet werden. Bei Gefahr für Leben und Gesundheit dürfen sie sich Zutritt verschaffen, wenn der nicht freiwillig gewährt wird, auch mit der Polizei. Wenn AG abwesend, muss eine Vertretung da sein. AG muss seinen Ausweis vorzeigen, die Organe der AN sind mit einzubeziehen, sowie SVP, SFK und AM. Wird über die AK ein Antrag zur Besichtigung gestellt, darf auch diese dabei sein. Der AI kann verlangen, dass der AG ihn begleitet. AI dürfen Messungen durchführen und Sachverständige dafür beauftragen - erweisen sich die Messungen als gefährlich und vom AI richtig eingeschätzt, muss der AG dafür zahlen. AI dürfen Auskunft über Arbeitsmittel und -stoffe verlangen, Dokumentationen und Prüfungbescheinigungen für Geräte und Zubehör, und über die Zusammensetzung von Arbeitsstoffen. AI dürfen AG und AN befragen, auch schriftliche Einkünfte ausholen, dürfen den Betrieb aber möglichst nicht stören. AI hat auch Einsicht in KV, BV; EDV; Lehrverträge, Lohn- und Urlaubslisten, AZ Aufzeichnungen und alle Aufzeichnungen auf Grund von Arbeitnehmerschutzvorschriften.
4a) Was kann passieren, wenn ein Arbeitsunfall an einem nicht-evaluierten Arbeitsplatz passiert?
Den AG kann grobe Fahrlässigkeit am Unfall treffen, kann zum Regress durch die AUVA kommen und eine strafrechtliche Verurteilung kann kommen.
3. Was sagt Ihnen der Begriff "Gefahrensevaluierung"?
Bei der Gefahrenevaluierung müssen besonder die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel, die Verwendung von Arbeitsstoffen, die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgängen und deren Zusammenwirken, die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufen sowie der Arbeitsorganisation und der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Gefährdete und Schutzbedürftige sowie die Eignung der AN (Konstitution, Körperkraft, Alter und Qualifikation) müssen berücksichtigt werden. Insbesondere nach Unfällen / begründetes Verlangen des AI hat eine Überprüfung und ggf. Anpassung zu erfolgen (in regelmäßigen Abständen). Die AUVA, WKO und AK haben eine Evaluierungscheckliste erstellt - eval.at
Definition: Unternehmermodell
AG können selbst die Aufgaben der SFK übernehmen, wenn: insgesamt nicht mehr als 50 AN beschäftigt sind und sie die Fachkenntnisse haben (Fachausbildung für die SFK § 74 ASchG) oder insgesamt nicht mehr als 25 AN beschäftigt sind und sie Kenntnisse auf dem Gebiet der SIcherheit und des Gesundheitschutzes für die jeweilige Arbeitsstätte nachweisen. Dieses Modell ist nur auf SFK anzuwenden, nicht auf AM, hat praktisch aber keine Bedeutung
20. Welche Strafbestimmungen gibt es?
Umfassender Strafkatalog bei Behinderung des AI - hohe Verwaltungsstrafen, wenn der AG dem AI nicht den Zutritt ermöglicht; Auskünfte und Einsichten nicht gewährt werden; Unterlagen und deren Kopien nicht übermittel werden; Durchführung von Messungen verhindert wird Wenn der AI seine Verschwiegenheitspflicht nicht erfüllt - Strafanzeige
15. Wie regeln ASchG und BildschirmarbeitsVo die Bildschirmarbeit?
§ 68 ASchG BildschirmVO - ergonomisch, Pausen mit anderen Arbeiten. Bildschirmpausen nur bei durchgängiger Arbeit, Untersuchung der Augen auf Verlangen, wenn sehr viel am PC gearbeitet wird. Ergibt sich daraus, dass eine Bildschirmbrille/Brille notwendig ist - § 68 (3) 4 ASchG und § 12 Abs 1 BS-V - Kosten sind vom AG zu tragen, wenn nicht vom Versicherungsträger übernommen. Anspruch nur auf das gesetzlich notwendige Ausmaß, alles daraüber hinaus muss selbs bezahlt werden. Schutzausrüstung muss der AG zahlen, sind bereit zu stellen, wenn kollektiv technische Maßnahmen nicht ausreichen und diese unbedingt benötigt werden.
8. Treffen auch die AN Pflichten im Arbeitnehmerschutzrecht?
Die AN sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen (im ASchG, behördlichen Vorschreibungen und VOs) anzuwenden; dürfen sich und andere nicht durch Alkohol/Drogenkonsum gefähren; wenn ein AN vom AI aufgeklärt und unterwiesen wurde und dann widersetzt - Verwaltungsstrafe für AN möglich. AU und Beinahe-AUs müssen vom AN gemeldet werden. Der AG muss Aufzeichnungen über AU mit tödlichem Ausgang sowie Arbeitsausfall für mehr als 3 KT führen und 5 Jahre aufbewahren.
3a) Welche Novelle gab es 2012 im Bereich des ASch?
Die psychische Belastung wurde als Gefahr aufgenommen, die in der Gefahrenverhütung durch das ASchG berücksichtigt werden muss. Der AG muss beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diesen entgegenwirken durch zB die Trennung von Telefon- und Konzentrationsdienst; klarer organisierter Zuständigkeiten oder Sperre der Einsichtmöglichkeiten der Emails während der Freizeit. Für schwangere DN enthält neben dem MSchG auch das ASchG im § 4 und 5 weitere Evaluierungspflichten (zB durch Stöße, Erschütterungen, gesundheitsgefährdene Arbeitsstoffe)
6. Was sind die Aufgaben der SVP?
Die AN zu informieren, unterstützen, beraten; den BR zu informieren, unterstützen und beraten, mit ihm zusammenarbeiten; den AG bei der Durchführung des ASch beraten, mit dem BR zusammen die Interessen der AN gegenüber dem AG und der Behörden zu vertreten, auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten, den AG über bestehende Mängel zu informieren; mit SFK und AM zusammenarbeiten. SVP sind in der Ausführung ihrer Aufgaben weisungsfrei, müssen Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten sowie Aufzeichnungen und Berichte über AU haben. Anzahl der zu bestellenden: 11 - 50: 1; 51 bis 100: 2;
11. Wie regelt das ASchG die Trennung nach Geschlechtern bei Toiletten, Waschräumen und Umkleideräumen?
Getrennte Räume ab 5 AN und 5 AN:innen, ansonsten nur getrennte Benutzung sicherstellen.
19. Kann der AG verantwortliche Beauftrage bestellen? Was sind die Voraussetzungen?
Für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften, sind statt dem AG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. § 9 VStG und § 23 ArblG für die Wirksamkeit. Voraussetzungen: 1. es muss ein leit. Angestellter sein, mit maßgeblichen Führungsaufgaben - anders als im ARG und AZG; er muss einen Verantwortungsbereich mit entsprechender Anordnungsbefugnis haben. 2. Verantwortungsbereich muss räumlich und fachlich abgegrenzt sein, Behörde soll diesen gleich erkennen können (damit keine Zweifel am Umfang seiner Bestellung entstehen) 3. Für denselben Bereich kann nur ein verantwortlicher beauftragt werden 4. Die Bestellung ist wirksam, wenn eine schriftliche Mitteilung samt Nachweis der Zustimmung beim zuständigen AI eingelangt ist 5. Der Widerruf der Bestellung und das Ausscheiden des verantwortlichen Beauftragten ist unverzüglich dem AI zu melden. Konkret laut Judikatur: Freihalten von Notausgängen - typische Angelegenheit. Die Verantwortlichkeit für das gesamte Personalwesen ist zu allgemein gehalten. Das AI ist eine Sammelstelle dieser Meldungen, die eigentliche Prüfung der Wirksamkeit der Bestellung erfolgt erst im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens. In der Praxis viele Bestellungen unwirksam weil keine klare Abgrenzung vorliegt.
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